Benicàssim, Castellón.

Wie kann ich eine Kur beantragen? Dokumente & Bedingungen

Um neue Kraft zu tanken und wieder fit für den Alltag zu werden, bietet sich eine Kur mit professionellem Programm im Palasiet Thalasso Clínic & Hotel an. Die Auszeit in der renommierten Klinik ist ideal für Sie, wenn Sie sich gestresst, ausgelaugt und schnell erschöpft fühlen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Kur beantragen können.

Kurantrag stellen – aber für welche Kur?

Sie müssen nicht nur wissen, wie Sie eine Kur beantragen, sondern auch, welche für Sie infrage kommt. Die Auswahl ist in diesem Bereich recht groß, denn es gibt Vorsorgekuren für Eltern, Kinder, pflegende Angehörige oder gemischte Varianten (Mutter-Kind-Kur). Die Unterschiede bestehen in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen und Zielen der Kur. Im Palasiet profitieren Sie von einem ausgewogenen Programm für einen Einzelaufenthalt.

Reha oder Kur beantragen – wo liegt der Unterschied?

Eine Vorsorgekur (stationär oder ambulant) findet statt, um die Gesundheit des Patienten zu erhalten. Der Patient ist bei Kurantritt also arbeitsfähig und nicht schwer erkrankt. Dafür ist beim Kurantrag zu berücksichtigen, dass für die Dauer des Kuraufenthalts Urlaub eingereicht werden muss. Eine solche Kur dauert meist 2 bis 3 Wochen und den Termin kann der Patient selbst frei wählen. Wir bieten in diesem Bereich beispielsweise Anti-Stress und Entspannungsmaßnahmen.

Eine (stationäre) Rehabilitation ist hingegen notwendig, wenn ein Patient erkrankt ist und die ausgewählten Reha-Maßnahmen dazu führen sollen, seine Gesundheit wiederherzustellen.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Kur?

Um Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu stärken, kann eine Kur hilfreich sein. Doch dafür sind einige  Voraussetzungen notwendig.

Ihre Gesundheit muss so eingeschränkt sein, dass eine Erkrankung oder sogar eine Pflegebedürftigkeit in absehbarer Zeit eintreten würde.

Eine ambulante oder stationäre Kur wird vom Arzt als sinnvolle Maßnahme erachtet, nachdem bereits alle anderen medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass Sie alle Medikamente und Heilmittel angewendet sowie alle therapeutischen Maßnahmen durchgeführt haben, die der Arzt verordnet hat, ohne dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat.

Kommt eine ambulante oder eine stationäre Kur infrage?

Es gibt die Option einer ambulanten und stationären Kur, die jedoch in beiden Fällen vom Arzt verordnet werden muss. Daher ist der erste Schritt vor dem Kurantrag der Weg zum Arzt, der feststellen muss, ob die Kur medizinisch notwendig ist.

Wie können Sie eine ambulante Kur beantragen?

Entscheidet der Arzt über eine ambulante Kur, so wählen Sie selbst den Kurort und die Unterkunft aus und organisieren den Aufenthalt eigenständig. Üblicherweise werden dafür 21 Tage veranschlagt und Sie müssen während dieser Zeit Urlaub nehmen.

Achtung:

  • es muss sich um einen anerkannten Kurort handeln.
  • Sie können die ambulante Kur nach 3 Jahren wiederholen, falls dies medizinisch notwendig ist.

Wie können Sie eine stationäre Kur beantragen?

Bei einer stationären Kur werden ebenfalls 21 Tage veranschlagt und die Kur findet in einer zugelassenen Kurklinik statt. Dabei wählt die Krankenkasse die Klinik aus, kann jedoch Wünsche berücksichtigen. Der Kuraufenthalt erfolgt unter Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Dieser muss allerdings rechtzeitig über die Vorsorgekur informiert werden.

Achtung:

  • Die stationäre Kur ist nur möglich, wenn alle ambulanten Leistungen und die ambulante Vorsorgekur nicht ausreichen.
  • Sie können diese stationäre Kur nach 4 Jahren wiederholen, falls die medizinischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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Diese Schritte sind beim Kurantrag zu beachten:

Nach dem Gespräch bei Ihrem Arzt legt dieser fest, ob eine ambulante oder stationäre Kur angezeigt ist. Die ambulante Kur wird in der Regel dann gewählt, wenn die Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind.

Nun müssen Sie die entsprechenden Dokumente bei Ihrer Krankenkasse anfordern, mit der Sie die Kur beantragen können. Hier erhalten Sie bei Rückfragen auch weitere Erklärungen dazu, wie Sie eine Kur beantragen.

Um den Kurantrag zu stellen, füllt der zuständige Arzt die Antragsformulare aus. Er legt beispielsweise darin fest, welche Ziele mit der Kur angestrebt werden, wie der Behandlungsschwerpunkt aussieht und welche Therapien und Heilmittel er für notwendig hält. Diese Punkte werden  im Antragsformular aufgenommen. Zusätzlich muss der Arzt die Notwendigkeit der Kur bestätigen und begründen.

Der ausgefüllte Antrag wird nun an die Krankenkasse gesendet. Das ist bei vielen Krankenkassen auch online möglich. Neben dem Antragsformular gehören dazu auch die Unterlagen des Arztes, in denen die Maßnahmen begründet und die Notwendigkeit bestätigt werden.

Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann im Zweifelsfall den Medizinischen Dienst hinzuziehen. Dieser darf den Antragsteller auch zu einem weiteren Arzt schicken, um die Notwendigkeit der Kur überprüfen zu lassen.

Das müssen Sie bei der Bewilligung oder Ablehnung der Kur beachten

  • Sobald die Krankenkasse den Antrag bewilligt, müssen Sie die Kur innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Bewilligung antreten, ansonsten verfällt Ihr Kur-Anspruch.
  • Sollte die Krankenkasse den Kurantrag ablehnen können Sie innerhalb eines Monates Widerspruch einlegen. Bei einer erneuten Ablehnung können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Tipp: Bei Unsicherheiten, wie Sie die Kur beantragen müssen, helfen Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre zuständige Krankenkasse gerne weiter.

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